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Rechtsanwältin und Lohnpfändungsexpertin

Frau Rechtsanwältin Antonia Schmidt-Busse vertritt und berät Arbeitgeber seit 15 Jahren auf dem Gebiet der Lohnpfändung, der Verbraucherinsolvenz
und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Als Wirtschaftsmediatorin unterstützt sie Arbeitgeber bei Konflikten innerhalb eines Unternehmens dabei eine nachhaltige und einvernehmliche Lösung gemeinsam mit allen Beteiligten zu erzielen.

Kosten der Rechtsberatung und Vertretung

Die Abrechnung kann nach Stundenhonorar (260 € netto zzgl. 19% MwSt) oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Bei einer Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) richten sich die Gebühren nach dem Streitwert (also dem Wert der Angelegenheit). Das RVG sieht feste Gebührentabellen und Berechnungsregeln vor.

Beim Stundenhonorar wird die Leistung basierend auf den tatsächlich geleisteten Stunden / Minuten abgerechnet. Auf der Honorarrechnung wird explizit aufgelistet, wann welche Arbeiten verrichtet wurden. Die Honorarvereinbarungen kann die RVG-Gebühren überschreiten oder unterschreiten.

Vor Auftragserteilung bespricht Frau Rechtsanwältin Schmidt-Busse
mit Ihnen beide Abrechnungsmodelle.

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