Lohnpfändung · Lohnabtretung · Verbraucherinsolvenz

Inhouseschulungen

Maßgeschneiderte Seminarangebote für Ihr Unternehmen

als Webinar oder Präsenzveranstaltung

Das Seminarangebot reicht von Schulungen für Einsteiger, Fortgeschrittene und Juristen bis zu individuell abgestimmten Spezialthemen.

Die Seminarinhalte können als Themenblock gebucht oder individuell vereinbart werden.

Tagesseminare beinhalten 6 Zeitstunden. 

Das Campus Café findet im Februar, Juni und Oktober als Zoom-Meeting statt. Beim Campus Café wird ein Thema besprochen. Im Anschluss folgt eine Fragerunde, bei welcher die Teilnehmenden ihre Fragen platzieren können.

Themenblock 1 / 2

6h bis 10 Teilnehmende 1.800 € zzgl. MwSt

Themenblock 3

6h bis 10 Teilnehmende 1.800 € zzgl. MwSt

Themenblock 4 / 5

3h bis 10 Teilnehmende 900 € zzgl. MwSt

Fragerunde

3x 2,5h 185,00 € zzgl. MwSt p.a.

Bei Schulungen für Einsteiger kann zwischen einem 1-tägigen und einen 2-tägigen Seminar / Webinar gewählt werden. Bei Themenblock 1 werden die Grundlagen für eine rechtssichere Abwicklung von Lohnpfändungen gelegt. Mit dem Themenblock 2 werden diese vertieft und um weitere Themen ergänzt. Die Schulungsdauer pro Themenblock beläuft sich auf 6 Stunden. Die Pausenzeiten werden individuell abgestimmt. Den Teilnehmenden wird ein Manuskript, die  Präsentation, die Pfändungstabelle, die Lohnpfändungsformulare und alle relevanten Gesetzestexte digital zur Verfügung gestellt.

Die Kosten belaufen sich bei bis zu 10 Teilnehmenden – ohne Reisekosten – pro Themenblock (6h) auf 1.800 € zzgl. MwSt. Ab dem 11ten Teilnehmenden werden pro weiteren Teilnehmenden zusätzlich 100 € netto veranschlagt. Bei Präsenzseminaren können zusätzlich Reisekosten wie Hotelkosten (inkl. Frühstück) und Fahrtkosten (An- und Abreiseort ist der Kanzleisitz der Referentin in Hamburg) anfallen. Üblicherweise erfolgt eine Anreise am Vortag zum Seminar.

Referentin: RAin Antonia Schmidt-Busse 

 

Themenblock 1    (1-tägiges Lohnpfändungsseminar)

  • Vom Antrag des Gläubigers bis zur Zustellung beim Drittschuldner
  • Rolle der am Verfahren der Lohnpfändung Beteiligten 
  • Die Drittschuldnererklärung
  • Normale Pfändung nach § 850c ZPO
  • Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO
  • Privilegierte Pfändung nach § 850f II ZPO
  • Unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO
  • Antragsmöglichkeiten des Gläubiger und Schuldners nach §§ 850c VI, 850e Nr. 2 und Nr. 2a, 850f I und 850i ZPO
  • Vorpfändung nach § 845 ZPO
  • Klarstellungsbeschluss

 

Themenblock 2   (Zusatzthemen bei 2-tägigen Lohnpfändungsseminar)

  • Berechnung der pfändbaren Beträge bei Pfändungen nach § 850c ZPO (inkl. der Berechnung bei Zusammenrechnungsbeschlüssen) und nach § 850d ZPO
  • Vom Arbeitgeber ausgezahlte Sozialleistungen
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Entgeltumwandlung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge nach § 850e Nr. 3 ZPO i.V.m. § 107 II 5 GewO
  • Sofortige Beschwerde und Erinnerung
  • Hinterlegungsverfahren
  • Handlungsanweisungen im Pfändungsbeschluss
  • Verwaltungszwangsvollstreckung (inkl. der Berechnung des Tabellendifferenzbetrags)

Das 1-tägige Seminar / Webinar setzt inhaltlich die Kenntnisse aus den beiden Themenblöcken 1 und 2 der Einsteigerschulung voraus. Themenblock 3 deckt Sonderfälle und einen vertieften Einstieg in die Rechtsprechung ab.

Die Schulungsdauer beläuft sich auf 6 Stunden. Die Pausenzeiten werden individuell abgestimmt. Den Teilnehmeden wird ein Manuskript, die  Präsentation, die Pfändungstabelle, die Lohnpfändungsformulare und alle relevanten Gesetzestexte digital zur Verfügung gestellt.

Die Kosten belaufen sich bei bis zu 10 Teilnehmenden – ohne Reisekosten – bei Themenblock 3 (6h) auf 1.800 € zzgl. MwSt. Ab dem 11ten Teilnehmenden werden pro weiteren Teilnehmenden zusätzlich 100 € netto veranschlagt. Bei Präsenzseminaren können zusätzlich Reisekosten wie Hotelkosten (inkl. Frühstück) und Fahrtkosten (An- und Abreiseort ist der Kanzleisitz der Referentin in Hamburg) anfallen. Üblicherweise erfolgt eine Anreise am Vortag zum Seminar.

Referentin: RAin Antonia Schmidt-Busse 

 

Themenblock 3   (1-tägiges Lohnpfändungsseminar)

  • Pfändung von Sonderzahlungen mit Stichtagsklausel
  • Rechtsprechung zu § 850a Nr. 1, 2, 3 und 4 ZPO
  • Rechtsprechung zu § 850i ZPO
  • Pfändung der betrieblichen Altersvorsorge – Versorgungsausgleich
  • Pfändbarkeit von Wahlrechten
  • Altersteilzeit
  • Vorschuss- und Abschlagzahlungen
  • Überzahlung des Schuldners
  • Sonstige Einkünfte
  • Pfändung von Entschädigungszahlungen nach dem AGG
  • Pfändung von Nachzahlungen
  • Pfändung von Entschädigungszahlungen nach dem IfSG
  • Ende der Beistandschaft bei Minderjährigen Gläubigern
  • Verjährung des Vollstreckungstitels
  • Die Erben des Gläubigers

Die Schulungen zum Thema Lohnabtretung und Verbraucherinsolvenz sind in die Themenblöcke 4 und 5 aufgeteilt. Diese können einzeln (je 3h) oder auch in Kombination als Tagesseminar / -webinar (6h) gebucht werden. Die Schulungen vermitteln die relevanten Grundlagen, um als Arbeitgeber rechtssicher Lohnpfändungen und Verbraucherinsolvenzen abwickeln zu können.

Die Schulungsdauer beläuft sich pro Themenblock auf 3 Stunden. Die Pausenzeit wird individuell abgestimmt. Den Teilnehmenden wird ein Manuskript, die Präsentation und alle relevanten Gesetzestexte digital zur Verfügung gestellt.

Die Kosten belaufen sich bei bis zu 10 Teilnehmenden – ohne Reisekosten – bei Einzelbuchung der Themenblöcke 4 und 5 auf je 900 € zzgl. MwSt. Ab dem 11ten Teilnehmenden werden pro weiteren Teilnehmenden zusätzlich 50 € netto veranschlagt. Bei einer Kombinationsbuchung von Themenblock 4 und 5 (6h) belaufen sich die Kosten bei bis zu 10 Teilnehmenden – ohne Reisekosten – auf 1.800 € zzgl. MwSt. Ab dem 11ten Teilnehmenden werden pro weiteren Teilnehmenden zusätzlich 100 € netto veranschlagt. Bei Präsenzseminaren können zusätzlich Reisekosten wie Hotelkosten (inkl. Frühstück) und Fahrtkosten (An- und Abreiseort ist der Kanzleisitz der Referentin in Hamburg) anfallen. Üblicherweise erfolgt eine Anreise am Vortag zum Seminar.

Referentin: RAin Antonia Schmidt-Busse 

 

Themenblock 4   Lohnabtretung (3-stündig)

  • Rechte und Pflichten aus dem Lohnabtretungsvertrag für den Arbeitgeber
  • Lohnvorausabtretung
  • Lohnsicherungsabtretung
  • Umfang der Lohnabtretung / Gestaltungsspielräume und ihre Grenzen
  • Anzeige und Vorlage des Lohnabtretungsvertrags
  • Mehrfachabtretung
  • Gutglaubensschutz des Arbeitgebers
  • Übersicherung
  • Kostenpauschale
  • Lohnabtretungsverbote in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Konkurrenz von Lohnabtretung und Lohnpfändung

 

Themenblock 5   Verbraucherinsolvenz (3-stüngig)

  • Die 8 Phasen der Verbaucherinsolvenz
  • Allgemeine Grundsätze der Gesamtvollstreckung
  • Gutglaubensschutz des Arbeitgebers
  • Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalter
  • Rechte und Pflichten des Treuhänders
  • Rechte und Pflichten des Schuldners
  • Insolvenzgläubiger
  • Neugläubiger
  • Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Verstrickung bei Lohnpfändungen
  • Rechtsfolgen der (Nicht-)Erteilung der Rechtsschuldbefreiung

Das digitale Campus Café findet im Februar, Juni und Oktober in Form eines Zoom-Meetings statt und bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen rund um die Themen Lohnpfändung, Verbraucherinsolvenz und Lohnabtretung zu stellen. 

Zu Beginn erwartet Sie ein kurzer Impulsvortrag (max. 30 Minuten) von Frau RAin Schmidt-Busse zu einem aktuellen und praxisnahen Schwerpunktthema. Danach können Fragen gestellt, Erfahrungen diskutiert und sämtliche Anliegen offen besprochen werden.

Das Campus Café dauert 2,5 Stunden. Die Teilnahmekosten liegen bei 185 € zzgl. MwSt. In diesen Kosten ist ein 12-monatiger Zugang zum Campus Café enthalten. Neben dem Zugang zum Campus Café ist auch der Zugang zum Campus enthalten. Hier wird über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und die neueste Rechtsprechung informiert.